AMAC Mitglieder-richtlinien

Die AMAC akzeptiert jedes Mitglied, das bereit ist, unsere Schulregeln zu akzeptieren und anzuerkennen. Die AMAC macht keinen Unterschied zwischen Geschlecht, Rassenzugehör-igkeit und Religion. Daher müssen in unseren Trainingsräumen religiöse Zeichen und Bekleidungsstücke abgelegt werden (Kippa/jüdi. Kappe, Hidschāb/Kopftuch, Dastar/Turban, etc.). Unsere Schulen verstehen sich als religionslos und sind keiner Religion verpflichtet. Das Verbeugen vor den Meistern und auch deren Bildern wird als Respektsbezeugung (wie auch der Handschlag in Deutschland) gewertet und nicht als religiöse Handlung.

In der AMAC hat Gewalt keinen Platz und führt zu sofortigem Ausschluss. Bei der Mitgliederaufnahme kann ein behördliches, polizeiliches Führungszeugnis verlangt werden. Dieses kann bei begründetem Verdacht auch jederzeit bei einer bestehenden Mitgliedschaft eingefordert werden. Aufgrund einschlägiger Eintragungen in behördlichen Strafregistern, bei sonstigen polizeilichen Meldungen oder bei Erkenntnis über Erregung öffentlicher Ärgernisse kann eine Mitgliedschaft und Teilnahme am Unterricht bis zur Klärung untersagt werden. Auch Kinder und Teens können wegen Raufereien oder Gewaltausübung aus dem Training ausgeschlossen werden. Bevor es zu derartigen Entscheidungen kommt, werden die Vorfälle von den Trainern, Lehrern und Schulleitern ordentlich geprüft. Wir distanzieren uns von bestimmten Gruppierungen, die Gewalt zur Durchsetzung Ihrer Meinung und Anliegen verwenden (z.B. verschiedene gewaltbereite Motorradclubs, rechts- oder linksradikale Vereinigungen). Die Erkenntnis darüber führt zum sofortigem Ausschluss des Mitgliedes aus der AMAC Kampfkunstschule.